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Outrage Management


Unfall | Produktrückruf | Cybercrime | Dienstleistungsvorfall | Insolvenz | LULU | Prozesse

Outrage-Management, der planvolle Umgang mit öffentlicher Empörung, wird bei Planungsverfahren in den meisten Fällen übersehen: In unser technisch geprägten Welt gehen Unternehmen, Behörden und Institutionen zu häufig davon aus, dass die Öffentlichkeit ihre Sichtweise hinsichtlich der damit verbundenen Gefahren auf der Basis des mit der Gefahr verbundenen Risikos erfasst. Das ist leider falsch.

Zahlreiche Untersuchungen zeigen, dass Menschen die sie umgebenden Risiken auf Basis ihrer persönlichen Erfahrung beurteilen – und sei es, dass es nur eine durch Medien vermittelte Erfahrung ist. Ein Beispiel macht dies umgehend deutlich: der atomare Fallout nach dem Unfall in Fukushima führte in Deutschland zum Ausverkauf der Geigerzähler!

Aus vielen Beispielen wissen wir: Die Risikokommunikation ignoriert diese Erkenntnis beharrlich. Wir müssen uns daher fragen, wer sich in diesen Situationen irrational verhält: Die besorgten Menschen, die sich von einer Anlage oder einer Planung bedroht „fühlen“ oder die Kommunikatoren der Unternehmen oder Institutionen, die behaupten, es gäbe „eigentlich“ keine Bedrohung oder gar ein Risiko?

Wir bieten an:


Anlagen- oder Transportunfälle

Chemische und petrochemische Produktionsanlagen und der Transport dieser Produkte tragen ein inhärentes Risiko. Bei Vorfällen dort bedarf es einer umgehenden und korrekten Information der Leitungsebene, Behörden, Mitarbeitern und Anwohnern und anderen Betroffenen. Überreaktion ist besser als keine! Die internen Notfallpläne des Unternehmens müssen diese Pflichten beschreiben, Verantwortliche festlegen und deren Ansprechbarkeit rund um die Uhr sicherstellen. Ohne ausreichende Vorbereitung wird die dringend notwendige Bekämpfung des Vorfalls keine ausreichenden Resourcen für die gleichzeitig notwendige Kommunikation bereit stellen.

Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Vorbereitung von Unternehmen auf derartige Krisen. 


Produktrückruf

Wir haben Erfahrung bei Rückrufaktionen von Produkten wie Spielzeug, Promotion-Produkten, Produkten zur Erzeugung erneuerbarer Energien.

Wir betten die Kommunikation in den engen haftungs- und wettbewerbsrechtlichen Rahmen ein. Dazu verfügen wir über ein Netzwerk spezialisierter Anwaltsbüros.

Wir passen die notwendige Kommunikation der Zielgruppe an (B2B- oder B2C-Kunden) und wissen um die Bedeutung, die möglichen Gefahren für Kunden korrekt zu beschreiben.

Wir beherrschen die Kommunikation in den dafür notwendigen Media-Kanälen und kennen die Fallstricke der unterschiedlichen Kommunikationsbedürfnisse über Landesgrenzen hinweg.

Unser Ziel ist, dass das Unternehmen ohne nachhaltigen Schaden für die Reputation aus der Rückrufaktion hervorgeht.


Cybercrime und Datenschutz

Die Sicherheit und die Verteidigung von IT-Strukturen gegen „Cybercrime“, also transnationale Schadsoftware – und damit verbundene Erpressung oder Datendiebstahl – wird für Unternehmen, Behörden und Organisationen immer wichtiger. Nahezu täglich berichten Medien über Angriffe und Schäden in materieller und ideeller Art.

Neben direkten materiellen Schäden durch Datendiebstahl oder Erpressung ist der Verlust an Vertrauen für ein Unternehmen fatal, wenn es digitalen Eindringlingen gelungen ist, Kunden-Datenbanken mit vertraulichen Daten zu stehlen. Cybercrime erschüttert die Reputation von Unternehmen nachhaltig, auch wirtschaftlich.

Das Bedrohungs- und Gefährdungspotential ist heute bereits sehr hoch und wird unter Berücksichtigung der Nutzung und Verbreitung neuer technischer Entwicklungen noch deutlich zunehmen. Wer weiterhin wichtige Präventionsmaßnahmen nicht oder nur rudimentär berücksichtigt, verkennt sowohl die Qualität und Quantität krimineller Aktivitäten wie auch das Potenzial des eigenen Schadens.

Gemeinsam mit unserem IT-Security-Partner und einer spezialisierten Anwaltskanzlei helfen wir Ihnen dabei, präventiv Lücken in Ihrer Sicherheit zu erkennen und im Falle des Angriffs die Krise schnellstmöglich zu meistern.



Kritische Vorfälle im Dienstleistungssektor

Unternehmen der Dienstleistungsbranchen sind in den letzten Jahren oftmals Opfer von Krisen geworden.

Solche Fälle gibt es immer wieder, kein Unternehmen ist davor sicher. Wir unterstützen Sie dabei, gerade in sensiblen Fragen offensiv und korrekt die Krise zu managen, Betroffene zu informieren und weiteren Schaden vom Unternehmen abzuwenden.



Insolvenz

Bei Unternehmensinsolvenzen unterstützen wir die Vorbereitung einer frühzeitigen und umfänglichen Kommunikation, um am "Tag X" über verschiedene Kommunikationskanäle Mitarbeiter, Kunden, Stakeholder und Medien sofort und akkurat informieren zu können. Durch Kontakte zu unserem IT-Partner helfen wir, sogenannte "dark sites" im Internet vorzubereiten, die im Ernstfall schnell freigeschaltet werden können.

Insolvenzen geschehen leider regelmäßig, der Kommunikationsbedarf dabei wird oftmals unterschätzt. Nötig sind



LULU -Konflikte


LULU steht in den Vereinigten Staaten für „Locally Unwanted Land Use“, also die lokal nicht erwünschte Nutzung von Grund und Boden. Der Begriff wurde 1981 durch den amerikanischen Städteplaner Frank J. Popper geprägt und soll die Abwertung vermeiden, die in dem auch bei uns inzwischen bekannten Begriff NIMBY („Not in my backyard“) steckt und bedeutet: „Ihr könnt alles mögliche bauen, aber bitte nicht vor meiner Haustür!“

LULU umschreibt treffend, was wir nicht nur in den USA, sondern auch in Deutschland beobachten: Anwohner und interessierte Gruppen begehren gegen eine geplante Bau- oder Entwicklungsmaßnahme auf. Das Aufbegehren gegen eine lokale Baumaßnahme wird zum offenen Protest, eskaliert zum politischen Konflikt und gelangt auf eine Ebene, auf der die Situation nur noch schwer zu befrieden ist.

Hier kommt ein weiterer Begriff ins Spiel: Empörung, im englischen outrage. Der Betreiber einer Maßnahme argumentiert in der Regel überwiegend sachlich. Gegner eines Projektes versuchen aber häufig, die Situation emotional zu eskalieren, indem sie dafür sorgen, dass die Anwohner „empört“ sind.

Dirk Kurbjuweit von der Zeitschrift SPIEGEL hat dafür den Begriff „Wutbürger“ geprägt und somit nur eine weitere Stigmatisierung von betroffenen Bürgern erreicht. In Wirklichkeit nehmen diejenigen, die aufbegehren, aber lediglich ihre Bürgerrechte wahr. Dagegen ist nichts einzuwenden, so sehr es im Einzelfall auch stören mag. Das andauernde Problem ist nicht das Aufbegehren – sondern seine Eskalation in einen dramatischen Konflikt. Dazu muss es nicht notwendigerweise kommen. Wir unterstützen in der Vorbereitung von Planungen und beim Umgang mit solchen öffentlichen Prozessen.


Prozesse

Juristische Auseinandersetzungen und Öffentlichkeit

Sie benötigen mediale Unterstützung bei der zielgerichteten Kommunikation zu einem Rechtsstreit?

Die Partner von kmw verfügen über detaillierte Erfahrung in der Beratung von Rechtsanwälten zu Fragen der anspruchsvollen wie heiklen "litigation communications" im Interesse Ihres Mandanten.